Für etwaige Gerichtsverfahren besteht für Mandanten, die nicht in der Lage sind, die Prozesskosten aufzubringen, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist neben den wirtschaftlichen Verhältnissen zusätzlich von den Erfolgsaussichten der Klage abhängig.
Die Vordrucke für die Beantragung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finden Sie im Bereich Download.
In strafrechtlichen Vertretungen gibt es grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe, sprechen Sie uns hier auf die Möglichkeit einer Bestellung zum Pflichtverteidiger an.