Sozialrecht

Das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik wird für den einzelnen Bürger immer unübersichtlicher, so dass es für den Einzelnen immer schwerer wird beurteilen zu können, welche Leistungen ihm zustehen. Immer häufiger werden beantragte Leistungen von Behörden abgelehnt, so dass der Bürger vor der Fragestellung steht, ob ein Widerspruch und/oder eine Klage gegen die behördliche Entscheidung eingelegt bzw. erhoben werden soll. Bei der Klärung dieser Fragestellung sind wir Ihnen gerne behilflich und vertreten Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren bzw. im sozialgerichtlichen Verfahren.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Leistungen im Bereich ALG II/Bürgergeld und SGB XII/Sozialhilfe um existenzsichernde Leistungen handelt und dem jeweils Betroffenen nicht zugemutet werden kann, bis zu einer abschließenden Entscheidung der Behörde beziehungsweise der Gerichte abzuwarten, ist häufig zusammen mit dem Widerspruch teilweise auch vor Einlegung des Widerspruchs ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim jeweils zuständigen Sozialgericht zu stellen.

Sollten Sie als Verbraucher/Leistungsempfänger nicht in der Lage sein, die Kosten für unsere Inanspruchnahme aufzubringen, beraten wir Sie gerne bzgl. der Beantragung von Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und bzgl. der Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren.

Bereiche des Sozialrechts:

Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II/Bürgergeld)

Wir beraten und vertreten Sie im Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende - ALG II / Bürgergeld - insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 20 SGB II
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Zu berücksichtigendes Einkommen, § 10 SGB II
  • Zu berücksichtigendes Vermögen, § 12 SGB II
  • Kosten für Unterkunft und Heizung, § 22 SGB II
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
    • Eingliederungsvereinbarung bzw. Eingliederungsverwaltungsakt, § 15 SGB II
    • Förderung von Arbeitsverhältnissen, § 16e SGB II
    • Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, § 16g SGB II
  • Sanktionen, §§ 31 ff SGB II

Die Erstberatung von SGB II-Empfängern in Angelegenheiten des SGB II erfolgt kostenlos.

Arbeitsförderungsrecht (ALG I)

Wir beraten und vertreten Sie im Arbeitsförderungsrecht insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Arbeitslosengeld, § 117 SGB III
  • Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld
  • Fördermittel wie z.B.
    • Eingliederungszuschuss, § 218 SGB III
    • Einstellungszuschuss bei Neugründung, § 225 SGB III
    • Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen, § 254 SGB III
gesetzliche Rentenversicherung
Wir beraten und vertreten Sie im Rechtsgebiet der gesetzlichen Rentenversicherung insbesondere in folgenden Bereichen:

• Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, § 43 SGB VI (Erwerbsunfähigkeitsrenten)
• Regelaltersrente, § 35 SGB VI
• Altersrente für langjährig Versicherte, § 36 SGB VI
• Altersrente für schwerbehinderte Menschen, § 37 SGB VI
• Altersrente für Frauen, § 237a SGB VI
• Witwen- und Witwerrente
• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit (Scheinselbständigkeit)
o Anfrageverfahren nach, § 7a SGB IV
o Statusfeststellung bei Erwerbstätigen
o Statusfeststellung bei Gesellschafter Geschäftsführern
• Betriebsrenten und Vorruhestandsmodelle
• Vertretung in allen Klageverfahren
Leistungen nach dem SGB XII

Wir beraten und vertreten Sie im Rechtsgebiet der Leistungen nach dem SGB XII - Sozialhilfe - insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII
  • Mehrbedarf, § 30 SGB XII
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, § 35 SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Kapitel SGB XII
  • Hilfen zur Gesundheit, 5. Kapitel SGB XII
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 6. Kapitel SGB XII
  • Hilfe zur Pflege, 7. Kapitel SGB XII

Die Erstberatung von SGB XII-Empfängern in Angelegenheiten des SGB XII erfolgt kostenlos.

Ihr Ansprechpartner

Matthias Reiter, LL.M.

Rechtsgebiete: