Das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik wird für den einzelnen Bürger immer unübersichtlicher, so dass es für den Einzelnen immer schwerer wird beurteilen zu können, welche Leistungen ihm zustehen. Immer häufiger werden beantragte Leistungen von Behörden abgelehnt, so dass der Bürger vor der Fragestellung steht, ob ein Widerspruch und/oder eine Klage gegen die behördliche Entscheidung eingelegt bzw. erhoben werden soll. Bei der Klärung dieser Fragestellung sind wir Ihnen gerne behilflich und vertreten Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren bzw. im sozialgerichtlichen Verfahren.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Leistungen im Bereich ALG II/Bürgergeld und SGB XII/Sozialhilfe um existenzsichernde Leistungen handelt und dem jeweils Betroffenen nicht zugemutet werden kann, bis zu einer abschließenden Entscheidung der Behörde beziehungsweise der Gerichte abzuwarten, ist häufig zusammen mit dem Widerspruch teilweise auch vor Einlegung des Widerspruchs ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim jeweils zuständigen Sozialgericht zu stellen.
Sollten Sie als Verbraucher/Leistungsempfänger nicht in der Lage sein, die Kosten für unsere Inanspruchnahme aufzubringen, beraten wir Sie gerne bzgl. der Beantragung von Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit und bzgl. der Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren.
Wir beraten und vertreten Sie im Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende - ALG II / Bürgergeld - insbesondere in folgenden Bereichen:
Die Erstberatung von SGB II-Empfängern in Angelegenheiten des SGB II erfolgt kostenlos.
Wir beraten und vertreten Sie im Arbeitsförderungsrecht insbesondere in folgenden Bereichen:
Wir beraten und vertreten Sie im Rechtsgebiet der Leistungen nach dem SGB XII - Sozialhilfe - insbesondere in folgenden Bereichen:
Die Erstberatung von SGB XII-Empfängern in Angelegenheiten des SGB XII erfolgt kostenlos.