Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Rechtsgebiets Erbrecht ist im Wesentlichen in die Tätigkeit vor und nach dem Erbfall aufzuteilen.
Bereits vor dem Erbfall empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, insbesondere bei der Erstellung von Testamenten, Verträgen und auch im Falle einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten, um sicherzustellen, dass die Vermögensübertragung bzw. Erbfolge auch tatsächlich in Ihrem Interesse geregelt ist und um Streitigkeiten unter den Nachkommen vorzubeugen. Hier arbeiten wir selbstverständlich gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Ist der Erbfall eingetreten, beraten und vertreten wir Alleinerben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer. Sollte die Findung einer außergerichtlichen Lösung nicht möglich sein, vertreten wir Sie in allen erbrechtlichen Prozessen.
Exemplarische sind folgende Tätigkeiten im Erbrecht aufzuführen: