Kauf- und Werkvertragsrecht

Mit der letzten großen Schuldrechtsreform, mit welcher vor allem Verbraucherschutzrichtlinien der EU umgesetzt wurden, haben das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht tiefgreifende Änderungen erfahren. Insbesondere wurde der Anwendungsbereich der werkvertraglichen Bestimmungen (zu Gunsten des Kaufrechts) stark eingeschränkt und wurden diese den kaufrechtlichen Bestimmungen angenähert.

Die Rechtsposition der Verbraucher bei Verträgen mit Unternehmern wurde erheblich gestärkt. Zudem wurde auch das Verjährungsrecht massiv verändert. Seither erfolgen weiterhin geringfügige Änderungen der Rechtslage durch Veränderungen einzelner Bestimmungen und die ständige Weiterentwicklung der Rechtsprechung.

Auch in diesem, für das tägliche Leben sehr bedeutsamen, Rechtsbereich, welcher zunehmend über das Internet abgewickelt wird, sind daher aktuelle Rechtskenntnisse erforderlich, um Fehler zu vermeiden. Leider werden immer noch vor Vertragsabschluss nur selten fachkundige Rechtsanwälte als Berater hinzugezogen, was dazu führt, dass bei späteren Problemen im Rahmen der Vertragsabwicklung die ursprünglichen Ziele oft nicht mehr gänzlich erreicht werden können. Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die außergerichtliche (oft wirtschaftlich sinnvollere) Streitbeilegung gerichtet werden.

Bereiche des Kauf- und Werkvertragsrechts:

  • Rechtliche Beratung vor Vertragsabschluss, vor allem durch Erstellung und Prüfung von Kaufverträgen jeder Art, Werkverträgen und Bauverträgen
  • Prüfung, Abwehr und Durchsetzung von Kaufpreisforderungen und Werklohnforderungen (auch als Inkassotätigkeit zu günstigen Pauschalkonditionen)
  • Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Mängeln (Rüge, Nachbesserung, Schadenersatz)
  • Beratung und Vertretung beim Rücktritt oder Widerruf, sowie bei der Rückabwicklung von Kauf- und Werkverträgen
  • Beantragung und Durchführung von selbstständigen Beweissicherungsverfahren, sowie die Mithilfe bei der Beschaffung außergerichtlicher Sachverständigengutachten