Die Besonderheit des Arbeitsrechts besteht darin, dass die sehr vielfältigen Regelungen in keinem einheitlichen Gesetzbuch zusammen gefasst sind. Neben den allgemeinen Bestimmungen im BGB gibt es viele einzelne Gesetze (KSchG, EntgeltfortzahlungsG, Teilzeit- und BefristungsG, BUrlG), Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen, die spezielle Regelungen enthalten.
Um eine optimale Beratung und Vertretung zu gewährleisten, ist es zudem unabdinglich, die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu kennen.
Herr Rechtsanwalt Martin ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig ist und kennt die typischerweise auftretenden Probleme. Sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch im Zusammenhang mit dessen Beendigung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Wir vertreten Sie dabei vor Gericht oder gegenüber Ihrem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Oft benötigen Sie auch nur einen Rat, um abschätzen zu können, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Da uns auch bewusst ist, dass vor allem in einem laufenden Arbeitsverhältnis die Einschaltung eines Rechtsanwaltes dieses erheblich belasten kann, bleiben wir bei Bedarf im Hintergrund und entwerfen ein Schreiben, das Sie im eigenen Namen abschicken können.
Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche: