Wohnungseigentumsrecht

Der Kauf einer Eigentumswohnung stellt oft die einzig wirtschaftlich tragbare Möglichkeit dar, Wohnungseigentum zu erwerben (um beispielsweise in den eigenen 4 Wänden zu leben). Aber auch als zusätzliche laufende Einnahmequelle oder Altersversorgung bietet sich der Erwerb einer Eigentumswohnung (ggf. mit anschließender Vermietung) an.

So unterschiedlich die Ziele sind, die zur Schaffung, zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wohnungseigentum führen, so unterschiedlich ist auch die Interessenlage der durch das Gemeinschaftseigentum und dessen Verwaltung miteinander verbundenen Parteien.

Das diese Rechtsbeziehungen weitgehend regelnde Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde 2007 grundlegend reformiert. Hierbei hat der Gesetzgeber nicht nur das Verfahren für Rechtsstreite fast ausnahmslos den strengen Regeln der ZPO unterworfen, sondern auch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GemWE) als Solcher eine Parteifähigkeit zuerkannt und sie mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet.

Um sich im Spannungsfeld zwischen GemWE (als Verband), einzelnen Wohnungseigentümern, der Verwaltung und außenstehenden Dritten rechtsfehlerfrei bewegen zu können, sind jederzeit aktuelle Kenntnisse der anzuwendenden Rechtsnormen, der hierzu existierenden Rechtsprechung und der Kommentarliteratur erforderlich. Denn auch das WEG-Recht ist einem ständigen Wandel und einer Weiterentwicklung durch Änderung der Rechtsnormen, der Rechtsprechung und der Literaturmeinungen unterworfen, welche es zu beachten und zu berücksichtigen gilt.

Bereiche des Wohnungseigentumsrechts:

  • Erstellung und Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Vorbereitung, Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Streitigkeiten innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie zwischen Verwaltern und der Gemeinschaft oder einzelnen Wohnungseigentümern
  • Streitigkeiten von Eigentümergemeinschaften mit Dritten