Verkehrsrecht

Herr Rechtsanwalt Martin vertritt Sie als Fachanwalt für Strafrecht auch in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren. In diesen geht es sehr oft um den Führerschein bzw. Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Wenn man mit einem straßenverkehrsrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, muss man frühzeitig entscheiden, wie man sich gegenüber den Ermittlungsbehörden verhält. Eine Aussage kann zur Entlastung beitragen, kann in der konkreten Situation aber auch dazu führen, dass man sich (unbewusst) erheblich selbst belastet. Man denke nur an die oft entscheidende Frage, wer Fahrer eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt eines angeblichen Verstoßes war. Wenn der Führerschein vorläufig von der Polizei sichergestellt ober beschlagnahmt wurde, ist es wichtig, unverzüglich tätig zu werden und ggf. Beschwerde einzulegen.

Bei Bußgeldbescheiden überprüfen wir die Radar-, Lichtschranken- oder Lasermessung auf Fehler. Die häufigsten Messgeräte sind dabei:

  • Multanova VR-6F
  • ESO ES 3.0
  • Riegl FG 21-P
  • Leivtec XV 3
  • Poliscan Speed
  • ProViDa

Die Messung muss technisch in Ordnung, der Blitzer ordnungsgemäß aufgestellt und gemäß der Bedienungsanleitung bedient worden sein. Wenn ein angeordnetes Fahrverbot existenzbedrohend ist, gelingt es immer wieder, dass das Gericht ggf. unter Erhöhung der Geldbuße von einem solchen absieht. Zumindest kann aber versucht werden, das Fahrverbot gemäß § 25 Abs. 2 a StVG so zu verschieben, dass es beispielsweise in die Urlaubszeit fällt.

Herr Rechtsanwalt Martin ist als Fachanwalt für Strafrecht mit den speziellen Problemen der einzelnen Messgeräte vertraut und kann auch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen.

Nicht zuletzt müssen auch im Rahmen der Verteidigung die verwaltungsrechtlichen Folgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beachtet werden, da das Landratsamt in manchen Fällen nach Abschluss des Verfahrens aufgrund der Feststellungen im Urteil eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) verlangen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen kann. Dies wird vor allem bei nachgewiesenem übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsums der Fall sein. Die Landratsämter können dabei die Ermittlungsakte einsehen und Informationen über das Verfahren bekommen.

Nach einem Verkehrsunfall gilt es, die berechtigten Ansprüche des Geschädigten durchzusetzen. Dabei zeigt sich immer wieder, dass bestimmte Ansprüche von Geschädigten nicht geltend gemacht werden, da diese nicht bekannt sind. Ihnen steht neben dem Ersatz des Fahrzeugschadens ein Mietwagen bzw. Nutzungsausfall zu, im Falle von Verletzungen ein Schmerzensgeld bzw. ein Haushaltsführungsschaden, ggf. kann der Verdienstausfall sehr umfangreich sein. Unter Umständen können Ansprüche bzw. Rechte von Geschädigten auch im Rahmen des Strafverfahrens durch ein Adhäsionsverfahrens oder eine Nebenklage geltend gemacht werden.

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr nach Drogen- oder Alkoholkonsum (§ 316 StGB)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69 a StGB)
  • Vermeidung eines Fahrverbotes (§ 25 StVG)
  • Gültigkeit einer EU- Fahrerlaubnis
Verkehrsordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung
  • Überprüfung der Abstandsmessung
  • Überprüfung von Rotlichtverstößen
  • Fahren mit einer BAK von 0,5 bis 1,09 Promille
  • Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
  • Absehen vom Fahrverbot wegen Existenzgefährdung
Entziehung bzw. Erteilung der Fahrerlaubnis
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Anordnung einer MPU (§§ 13,14 FEV)
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Löschung aus Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Anordnung Nachschulungskurs
  • Besonderheiten in Probezeit
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
  • Beratung über Haftungsquote beim Verkehrsunfall
  • Geltendmachung Fahrzeugschaden
  • Geltendmachung Schmerzensgeld
  • Adhäsionsverfahren

Ihr Ansprechpartner

Andreas Martin

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